AZAV Wiki für Kosmetikschulen & Beauty Akademien

Die wichtigsten Begriffe, Abkürzungen und Definitionen rund um die AZAV-Zulassung für Kosmetikschulen und Beauty-Akademien – verständlich erklärt und immer aktuell. Besonders wenn du dich gerade zum ersten Mal mit der AZAV-Zertifizierung beschäftigst, ist dieses AZAV-Wiki dein perfekter Begleiter. Hier findest du schnell die passenden Infos – ohne Gesetzestexte, ohne langes Suchen.


1. Abweichung
Eine Abweichung beschreibt im Rahmen der AZAV-Zertifizierung jede Abweichung vom festgelegten Qualitätsstandard oder Prozess deiner Kosmetikakademie. Abweichungen können z. B. durch Audits, Feedback oder fehlerhafte Dokumentation aufgedeckt werden und müssen im AZAV-konformen QM-System dokumentiert und korrigiert werden. Ein professioneller Umgang mit Abweichungen erhöht die Erfolgschancen bei deiner AZAV-Trägerzulassung und beim jährlichen AZAV-Überwachungsaudit.
2. Akkreditierung / Zertifizierung
Die Akkreditierung ist die offizielle Anerkennung einer Zertifizierungsstelle, die berechtigt ist, AZAV-Zertifizierungen durchzuführen. Eine AZAV-Zertifizierung für Kosmetikschulen und Beauty-Akademien erfolgt nur durch akkreditierte fachkundige Stellen. Die Wahl der richtigen Zertifizierungsstelle ist entscheidend für den erfolgreichen Ablauf der AZAV-Trägerzulassung und der Maßnahmenzulassung
3. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Mit dem AVGS können Kund:innen der Agentur für Arbeit geförderte Maßnahmen wie z. B. Coachings oder Existenzgründertrainings in Anspruch nehmen. Kosmetikakademien mit AZAV-Zulassung können AVGS-Maßnahmen anbieten und geförderte Teilnehmer gewinnen. Ein attraktives Zusatzgeschäft zur klassischen Ausbildung in der Kosmetikbranche.
4. AMDL (Prüfdienst der Arbeitsagentur)
Das AMDL ist der zentrale Prüfdienst der Bundesagentur für Arbeit, der für die Überwachung und Kontrolle von Bildungsträgern mit AZAV-Zulassung zuständig ist. Kosmetikschulen mit Trägerzulassung sollten alle Unterlagen und Prozesse AZAV-konform führen, um jederzeit prüfbereit zu sein.
5. Auditprotokoll
Das Auditprotokoll dokumentiert den Ablauf und die Ergebnisse des AZAV-Audits durch die fachkundige Stelle. Für Kosmetikakademien ist es wichtig, dass das Protokoll alle Prozesse korrekt widerspiegelt und bei Abweichungen sofortige Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden. Das Protokoll ist auch Grundlage für die AZAV-Zulassungsentscheidung.
6. Auditcheckliste
Die Auditcheckliste umfasst alle Prüfpunkte, die während eines AZAV-Audits kontrolliert werden. Sie dient der Vorbereitung auf das externe Audit im Rahmen der AZAV-Trägerzulassung oder Maßnahmenzulassung. Kosmetikakademien sollten regelmäßig interne Audits auf Basis dieser Checkliste durchführen.
7. Auditor
Ein Auditor ist eine von der fachkundigen Stelle beauftragte Person, die die Prüfung deiner Kosmetikschule im Rahmen der AZAV-Zertifizierung durchführt. Auditoren prüfen alle Aspekte deiner AZAV-Zulassung – von der pädagogischen Eignung bis zur QM-Dokumentation.
8. AZAV Beauftragter
Der AZAV-Beauftragte ist die Person in deiner Kosmetikakademie, die hauptverantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung aller AZAV-Anforderungen ist. Er koordiniert die AZAV-Zertifizierung, begleitet Audits und stellt sicher, dass das Qualitätsmanagementsystem den AZAV-Vorgaben entspricht.
9. AZWV
Die AZWV war die Vorgängerregelung der aktuellen AZAV. Seit 2012 ist die AZAV die verbindliche Grundlage für die Zulassung von Bildungsträgern und Maßnahmen. Kosmetikschulen, die früher nach AZWV zertifiziert waren, mussten auf das neue AZAV-System umstellen.
⁠10. BA (Bundesagentur für Arbeit)
Die Bundesagentur für Arbeit ist die Institution, die Bildungsgutscheine und AVGS-Gutscheine vergibt. Nur AZAV-zugelassene Kosmetikakademien dürfen mit der BA zusammenarbeiten und geförderte Teilnehmer aufnehmen.
⁠11. Beirat
Einige AZAV-zertifizierte Träger, vor allem größere Bildungseinrichtungen, verfügen über einen Beirat, der strategisch über Qualität und Weiterentwicklung entscheidet. Für kleine Kosmetikschulen ist dies meist nicht erforderlich, kann aber für größere Akademien sinnvoll sein.
⁠12. Bildungsgutschein
Mit einem Bildungsgutschein übernimmt die Arbeitsagentur die vollständigen Schulungskosten. Kosmetikakademien mit AZAV-Zulassung können diese Gutscheine annehmen. Voraussetzung: Maßnahmenzulassung für den jeweiligen Kurs.
⁠13. Bundesdurchschnittskostensatz (BDKS)
Der BDKS ist eine Orientierungshilfe der Agentur für Arbeit für die Preisgestaltung deiner AZAV-Maßnahmen. Kosmetikschulen sollten darauf achten, dass die Kurskosten nicht weit über dem BDKS liegen – sonst droht die Ablehnung des Bildungsgutscheins.
⁠14. DAKKS
Die DAKKS ist die zentrale Akkreditierungsstelle in Deutschland. Sie überwacht die Zertifizierungsstellen, die AZAV-Zulassungen durchführen dürfen. Kosmetikschulen sollten ausschließlich mit von der DAKKS akkreditierten Stellen zusammenarbeiten.
⁠15. Erfolgsquote / Erfolgsstatistik
Bei der AZAV-Zulassung müssen Kosmetikakademien dokumentieren, wie viele Teilnehmer ihre Maßnahme erfolgreich abschließen und ggf. eine Arbeitsaufnahme erzielen. Eine hohe Erfolgsquote verbessert deine Position gegenüber der Agentur für Arbeit.
⁠16. Fachbereich
Ein Fachbereich definiert, in welchem Segment deine Kosmetikschule AZAV-Maßnahmen anbieten darf – Diese unterscheiden sich in Gruppenkurse oder auch wenn sie Perfektionstrainings durchführen möchten. Für jede neue Kursart muss ggf. eine Fachbereichserweiterung beantragt werden.
⁠17. Fachkundige Stelle (FKS)
Fachkundige Stellen führen die AZAV-Zertifizierung durch. Sie beurteilen, ob deine Kosmetikakademie die Voraussetzungen für die Trägerzulassung oder Maßnahmenzulassung erfüllt. Wir helfen dir, die richtige FKS auszuwählen und begleiten den gesamten Prozess.
18. Fehlzeitenkonzept
Ein strukturiertes Fehlzeitenkonzept ist Pflicht bei der AZAV-Maßnahmenzulassung. Es regelt, wie mit Fehlzeiten der Teilnehmer umgegangen wird. Kosmetikschulen müssen sicherstellen, dass die Mindestanwesenheit eingehalten und dokumentiert wird.
19. Kursnet
Kursnet ist das offizielle Portal der Bundesagentur für Arbeit. AZAV-zertifizierte Kosmetikakademien können hier ihre geförderten Maßnahmen veröffentlichen. Eine korrekte Darstellung in Kursnet ist Voraussetzung für die Annahme von Bildungsgutscheinen.
20. Kurzfragebogen
Vor der eigentlichen AZAV-Zertifizierung verlangen viele fachkundige Stellen einen Kurzfragebogen, der Informationen zur Kosmetikschule, den Schulungen, der QM-Struktur und der finanziellen Lage enthält. Wir helfen dir, diesen fehlerfrei auszufüllen.
21. Kostenträger
Ein Kostenträger ist in der AZAV-Welt die Institution, die die Kosten einer Bildungsmaßnahme übernimmt – z. B. die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Nur AZAV-zertifizierte Kosmetikakademien dürfen mit Kostenträgern abrechnen. Ohne AZAV-Träger- und Maßnahmenzulassung ist das nicht möglich.
22. Kundenfeedback
Im Rahmen der AZAV-Zertifizierung sind systematisches Kundenfeedback und dessen Auswertung Pflicht. Kosmetikschulen müssen nach jedem Kurs die Meinung der Teilnehmer einholen, dokumentieren und bei Bedarf Maßnahmen zur Verbesserung einleiten – alles Bestandteil des AZAV-konformen Qualitätsmanagements.
⁠23. Leitbild
Ein Leitbild gehört zur Grundstruktur deines AZAV-konformen QM-Handbuchs. Kosmetikakademien formulieren darin ihre Werte, Ziele, Zielgruppen und pädagogischen Überzeugungen. Das Leitbild sollte aktuell, glaubwürdig und auf die Beauty-Branche abgestimmt sein – es ist Teil jeder AZAV-Prüfung.
⁠24. Managementbewertung
Die Managementbewertung ist eine verpflichtende Eigenanalyse deiner Kosmetikschule. Sie zeigt auf, ob die AZAV-Vorgaben erfolgreich umgesetzt wurden. Inhalt: Stärken-Schwächen-Analyse, Ziele, Risiken und Maßnahmenplanung. Eine jährliche Managementbewertung ist Pflicht für alle AZAV-Bildungseinrichtungen.
⁠25. Maßnahmenkonzeption
Für jede neue Maßnahme musst du ein detailliertes Konzept erstellen. Darin beschreibst du u. a. Zielgruppe, Lernziele, Inhalte, Dauer, Methode und Prüfungsverfahren. Kosmetikschulen benötigen für jede AZAV-Maßnahme ein individuelles Konzept zur Einreichung bei der fachkundigen Stelle.
⁠26. Maßnahmenzulassung
Die AZAV-Maßnahmenzulassung erlaubt es deiner Kosmetikschule, geförderte Weiterbildungen oder Coachings mit Bildungsgutschein oder AVGS anzubieten. Voraussetzung ist eine bestehende AZAV-Trägerzulassung. Die Maßnahmenzulassung ist für jede einzelne Schulung oder Kurskombination erforderlich.
⁠27. Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
Jede Kosmetikakademie muss bei der AZAV-Zertifizierung nachweisen, dass sie wirtschaftlich stabil aufgestellt ist. Das bedeutet: Bankkonto mit Rücklagen, geordnete Buchhaltung, regelmäßige Einnahmen und keine Zahlungsausfälle. Ohne diesen Nachweis gibt es keine AZAV-Zulassung.
⁠28. Nachschulungskonzept
Kosmetikschulen, die AZAV-zertifiziert sind, müssen ein Konzept zur Nachschulung vorlegen, falls Teilnehmer Lernziele nicht erreichen. In diesem Konzept wird geregelt, wie Wiederholungen, individuelle Betreuung und Nachprüfung organisiert werden.
⁠29. Online-Unterricht (AZAV-konform)
Auch Online-Kurse sind nach AZAV zulassungsfähig, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Live-Unterricht, Interaktion, Prüfung, digitale Anwesenheitskontrolle, Datenschutz und pädagogische Qualität. Wir helfen Kosmetikakademien dabei, Online-Maßnahmen AZAV-konform aufzubauen und zertifizieren zu lassen.
⁠30. Organigramm
Ein Organigramm zeigt die interne Struktur deiner Kosmetikakademie: Wer ist zuständig für welche AZAV-Aufgaben? Wer unterrichtet, wer plant, wer kontrolliert? Das Organigramm ist Pflichtbestandteil deines Qualitätsmanagementsystems (QMS) und muss zur AZAV-Prüfung vorliegen.
⁠31. Pädagogische Eignung
Alle Dozenten, die AZAV-Maßnahmen durchführen, brauchen eine pädagogische Eignung – auch in der Beauty-Branche. Wir bieten AZAV-anerkannte Online-Fortbildungen speziell für Kosmetik-Dozenten an. Ohne Nachweis der Eignung keine AZAV-Maßnahmenzulassung.
⁠32. Personaleinsatzplanung
Deine AZAV-Dokumentation muss zeigen, dass du ausreichend qualifizierte Lehrkräfte und Vertretungen hast. In der Kosmetikbranche ist es wichtig, dass Dozenten fachlich und pädagogisch geeignet sind. Die Personaleinsatzplanung ist Bestandteil des Maßnahmenkonzepts und wird im Audit geprüft.
⁠33. Prüfungsordnung
Wenn du Prüfungen anbietest – z. B. für Zertifikate oder Fachabschlüsse –, musst du eine AZAV-konforme Prüfungsordnung einreichen. Sie regelt Ablauf, Bewertung, Nachprüfungen und Wiederholungen. Pflichtdokument bei jeder AZAV-Maßnahmenzulassung.
⁠34. Qualitätsmanagement (QM)
Das Qualitätsmanagement ist das Herzstück jeder AZAV-Zertifizierung. Es definiert Prozesse, Zuständigkeiten, Qualitätssicherung, Feedback, Korrekturen und Weiterentwicklung. Kosmetikakademien brauchen ein vollständiges, individuelles und praxisorientiertes QM-System zur erfolgreichen AZAV-Zulassung.
⁠35. QM-Handbuch
Im QM-Handbuch dokumentierst du alle Prozesse deiner Kosmetikschule – vom Unterrichtsablauf über Beschwerdemanagement bis zur Prüfungsstruktur. Es ist das zentrale Dokument bei jedem AZAV-Audit. Es muss aktuell, vollständig und auditfähig sein.
⁠⁠36. Raumvoraussetzungen
Für Gruppenkurse im Rahmen einer AZAV-Maßnahmenzulassung gelten klare Vorgaben: Schulungsraum mit Mindestgröße, Arbeitsplatz für jeden Teilnehmer, ausreichend Toiletten, Aufenthaltsbereich, barrierefreier Zugang. Wir prüfen für dich, ob deine Kosmetikschule diese Bedingungen erfüllt.
⁠⁠37. Schulungsplan / Stundenplan
Für jede Maßnahme nach AZAV musst du einen Schulungsplan mit Inhalten, Dauer, Dozenten und Lernzielen vorlegen. Kosmetikakademien müssen den Plan so gestalten, dass er pädagogisch sinnvoll und AZAV-konform ist. Jede Änderung muss nachgemeldet werden.
⁠⁠38. Software für AZAV-Träger
Digitale Systeme helfen dir bei der Teilnehmerverwaltung, Kursplanung, Dokumentation und QM-Umsetzung. Unsere AZAV-konforme Software wurde speziell für Kosmetikschulen entwickelt – auditfähig, intuitiv und vollständig digital. Damit kannst du jede Anforderung problemlos umsetzen.
⁠⁠39. Subunternehmerregelung
Möchtest du externe Dozenten oder Dienstleister einsetzen? Dann brauchst du eine Subunternehmerregelung in deiner AZAV-Dokumentation. Die fachkundige Stelle verlangt klare Verträge, Nachweise über Eignung und ein Kontrollsystem. Gilt auch für freie Mitarbeiter.
⁠⁠40. Trägerzulassung
Die Trägerzulassung ist der erste Schritt zur AZAV-Zertifizierung. Sie berechtigt dich, Bildungsmaßnahmen staatlich gefördert anzubieten. Ohne Trägerzulassung gibt es keine Maßnahmenzulassung. Wir begleiten Kosmetikschulen komplett durch diesen Prozess – von der QM-Erstellung bis zum erfolgreichen Audit.
⁠⁠41. Trägerspezifische Dokumente
Jede Kosmetikschule benötigt für die AZAV-Zulassung individuelle, trägerspezifische Dokumente. Dazu gehören u. a. Organigramme, Leitbild, Managementbewertung, interne Verfahren, QM-Handbuch, Schulungsnachweise und Nachweiskonzepte. Diese Unterlagen müssen exakt zur AZAV-Struktur des Trägers passen.
⁠⁠⁠42. Teilnehmerverwaltung
Eine zentrale AZAV-Anforderung: Du musst jeden Teilnehmer vollständig dokumentieren – von der Anmeldung über Anwesenheiten bis zum Feedback. Ob digital oder analog, das Teilnehmermanagement muss jederzeit prüfbar, nachvollziehbar und vollständig sein – besonders bei AVGS-Maßnahmen.
⁠⁠⁠43. Übergangsregelung bei Maßnahmenerstellung
Wenn du eine neue Maßnahme beantragst, darfst du mit dem Unterricht erst beginnen, sobald die AZAV-Maßnahmenzulassung offiziell erteilt wurde. Eine Übergangsregelung gibt es nicht. Vorherige Bewerbung oder Durchführung ist ausgeschlossen und kann zur Aberkennung der Trägerzulassung führen.
⁠⁠⁠44. Unternehmensform & AZAV-Zulassung
Egal ob Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH – jede Unternehmensform kann sich nach AZAV zertifizieren lassen. Entscheidend ist die Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen wie QM-System, Eignungsnachweise und wirtschaftliche Stabilität. Besonders Kosmetikschulen profitieren von der Flexibilität.
⁠⁠⁠45. Unterrichtskonzept
Das Unterrichtskonzept muss alle didaktischen, pädagogischen und inhaltlichen Elemente deiner Maßnahme enthalten. Es ist eine der wichtigsten Unterlagen bei der AZAV-Maßnahmenzulassung. Dazu gehören z. B. Lernziele, Methoden, Prüfungen, Betreuung und der Ablaufplan.
⁠⁠⁠46. Verlängerung bestehender Maßnahmen
AZAV-Maßnahmenzulassungen sind zeitlich befristet – in der Regel auf zwei Jahre. Kosmetikakademien müssen rechtzeitig eine Verlängerung beantragen, inkl. aktueller Unterlagen, Stundenpläne und Dozentenlisten. Wir begleiten dich bei jeder Fristverlängerung und Nachmeldung.
⁠⁠⁠47. Vertretungskonzept
Was passiert, wenn dein Dozent krank wird? Genau dafür brauchst du ein Vertretungskonzept. Es gehört zur AZAV-Maßnahmenstruktur und muss klar geregelt sein – inkl. Liste möglicher Vertretungsdozenten, deren Qualifikation und Abläufe bei Ausfall.
⁠⁠⁠48. Vorbereitungszeit für das Audit
Die Vorbereitungszeit auf ein AZAV-Audit beträgt je nach Ausgangslage 2–6 Wochen. Kosmetikakademien ohne QM-System benötigen etwas mehr Zeit. Wir empfehlen, alle Unterlagen mindestens zwei Wochen vor Audittermin vollständig geprüft und geordnet zu haben.
49. Weiterbildungsverpflichtung der Dozenten
Im Rahmen der AZAV-Zulassung müssen alle Dozenten regelmäßig Fortbildungen absolvieren – mindestens einmal jährlich. Bei Kosmetikdozenten reicht hier z. B. eine Weiterbildung in Didaktik, Fachpraxis oder Prüfungswesen. Dies ist prüfungsrelevant und muss nachgewiesen werden.
50. Widerspruch bei Ablehnung der Maßnahme
Wenn deine Maßnahme von der fachkundigen Stelle abgelehnt wurde, kannst du Widerspruch einlegen. Wichtig: Begründung prüfen, Unterlagen anpassen, Fristen einhalten. Wir übernehmen für unsere Kunden in der Beauty-Branche die komplette Nachbesserung und Kommunikation mit der Stelle.
51. Wirtschaftlichkeitsprüfung
Die AZAV fordert, dass jede Maßnahme wirtschaftlich tragfähig ist. Deine Kalkulation muss realistisch und nachvollziehbar sein – inklusive Kosten für Dozenten, Räume, Material. Die fachkundige Stelle prüft bei Kosmetikschulen sehr genau die Wirtschaftlichkeitsstruktur der Maßnahme.
52. Zielgruppendefinition
Jede AZAV-Maßnahme muss eine klar definierte Zielgruppe haben – z. B. arbeitslose Frauen, Berufsrückkehrerinnen, Selbstständige in der Beautybranche. Die Zielgruppendefinition ist Teil des Maßnahmenkonzepts und muss mit Inhalten, Dauer und Methoden abgestimmt sein.
53. Zugangsvoraussetzungen für Teilnehmer
In deiner AZAV-Maßnahme musst du klar regeln, wer teilnehmen darf – z. B. Mindestalter, Schulbildung, gesundheitliche Eignung, Motivation. Diese Zugangskriterien müssen mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit abgestimmt sein und in allen Unterlagen auftauchen.
54. Zuständigkeit der fachkundigen Stelle (FKS)
Die AZAV-Zulassung wird durch eine fachkundige Stelle (FKS) durchgeführt – z. B. CERTQUA, DQS, GUTcert. Diese Stellen prüfen unabhängig, ob deine Kosmetikschule die Anforderungen der AZAV erfüllt. Wir arbeiten mit den größten FKS deutschlandweit zusammen.
55. Zertifikatsvergabe nach AZAV-Maßnahmen
Nach erfolgreichem Abschluss deiner Maßnahme musst du ein Zertifikat ausstellen. Dieses muss AZAV-konform gestaltet sein, d. h. mit Maßnahmennummer, Lerninhalten, Dauer, Datum und Unterschrift. Ein sauberes Zertifikat ist Pflichtbestandteil jeder geförderten Schulung.
56. Zertifizierungsdauer
Wie lange dauert die AZAV-Zulassung? Trägerzulassung: ca. 2-3 Wochen, Maßnahmenzulassung: 2 Wochen. Voraussetzung: Alle Unterlagen liegen vollständig vor. Wir sorgen dafür, dass du keine Verzögerung hast – durch strukturierte Vorbereitung und direkte Kommunikation mit der FKS.
57. Zertifizierungsstellen (AZAV)
Es gibt rund 30 anerkannte fachkundige Stellen in Deutschland, die AZAV-Zertifizierungen durchführen. Kosmetikschulen sollten eine Stelle wählen, die Erfahrung in der Beautybranche hat. Wir kennen die Prozesse der großen Zertifizierer genau und wissen, worauf es ankommt.
58. Zuständigkeit Jobcenter / Agentur für Arbeit
Bei AVGS-Maßnahmen erfolgt die Teilnahme durch Vermittlung des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit. Kosmetikschulen müssen eng mit den Sachbearbeitern vor Ort zusammenarbeiten. Ein guter Ruf, saubere AZAV-Unterlagen und transparente Maßnahmenbeschreibung sind entscheidend.
59. Zulassung von Einzelcoachings
Neben Gruppenkursen können auch Einzelcoachings nach § 45 SGB III zugelassen werden – z. B. Perfektionstrainings im Bereich Permanent Make-up. Wir spezialisieren uns auf diese Formate und zeigen Kosmetikschulen, wie sie mit Einzelmaßnahmen hohe Umsätze generieren.
⁠60. Zweigniederlassungen & AZAV
Wenn du als Kosmetikakademie mehrere Standorte betreibst, musst du diese separat im Rahmen der AZAV-Trägerzulassung anmelden. Jeder Standort muss eigene Raumvoraussetzungen, Dozenten und Abläufe dokumentieren. Auch Erweiterungen sind möglich – über eine Fachbereichserweiterung.
AZAV‒Experten unterstützen Kosmetikschulen bei der AZAV‒Trägerzulassung, Maßnahmenzulassung und Fachbereichserweiterung mit Erfolgsgarantie.
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