für Beratungs- und Zertifizierungsdienstleistungen
Stand: 22. Oktober 2025, Version: 1.1
1. Geltungsbereich.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Beratungsleistungen, digitalen Unterlagen, Schulungsdokumente und Dienstleistungen zwischen:
Northpoint Consulting FZ-LLC
Compass Building, Al Shohada Road
Al Hamra Industrial Zone – FZ
Ras Al Khaimah, Vereinigte Arabische Emirate
E-Mail: info@azav‒experten.de
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, also gewerblich oder beruflich handelnden Kunden.
Hinweis:
Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich B2B-Leistungen.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Dokumentations-, QM- und Unterstützungsleistungen im Rahmen:
der AZAV-Trägerzulassung
der AZAV-Maßnahmenzulassung
Fachbereichserweiterungen
der Vorbereitung und Begleitung von Audits
der Erstellung von QM-Dokumenten, Vorlagen & Konzepten
der Projektbetreuung gegenüber der Zertifizierungsstelle (FKS)
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlich vereinbarten Angebot oder dem Bestellvorgang auf der Website.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
Annahme eines schriftlichen Angebots oder
Bezahlung der ersten Rate / vollständigen Zahlung oder
Absenden einer Bestellung über die Website
Mit Vertragsschluss akzeptiert der Auftraggeber diese AGB.
4. Preise & Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto, da der Auftragnehmer in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässig ist.
4.1 Zahlungsmodelle
Der Auftragnehmer bietet zwei Zahlungsarten an:
a) Einmalzahlung
Fällig sofort mit Vertragsabschluss.
b) Ratenzahlung
Wird eine Ratenzahlung vereinbart, gelten folgende verbindliche Bedingungen:
1.1. Rate:
Fällig sofort mit Beauftragung (Projektstart)
2.2. Rate:
Fällig unmittelbar nach Aushändigung der Trägerzulassung durch die Zertifizierungsstelle
3.3. Rate:
Fällig unmittelbar nach Aushändigung der Maßnahmenzulassung
4.2 Verzug
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt:
laufende Arbeiten zu pausieren
eingereichte Unterlagen erst nach Zahlung fortzuführen
Verzugszinsen gemäß § 288 BGB (9 %-Punkte über Basiszins) zu berechnen
5. Leistungserbringung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, weist jedoch ausdrücklich darauf hin:
Die Entscheidung über die Erteilung der AZAV-Zulassung trifft allein die Zertifizierungsstelle (FKS).
Der Auftragnehmer schuldet keine Garantie auf eine Zulassung, da diese von Faktoren abhängt, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (z. B. Fachliche Eignung des Kunden, Dokumentenqualität, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Prüfentscheidungen der FKS).
Der Auftragnehmer schuldet eine korrekte Vorbereitung, Erstellung & Einreichung aller vereinbarten Unterlagen.
6. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
erforderliche Daten, Dokumente und Nachweise rechtzeitig bereitzustellen
wahrheitsgemäße Angaben gegenüber der FKS zu machen
Unterlagen, die durch den Auftragnehmer erstellt wurden, gewissenhaft zu prüfen
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Bearbeitungszeit.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für:
Vorsatz
grobe Fahrlässigkeit
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für Entscheidungen der Zertifizierungsstelle oder staatlicher Behörden ist ausgeschlossen.
8. Urheberrechte
Alle Dokumente, QM-Vorlagen, Schulungen, Unterlagen, Konzepte und Dateien bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht, ausschließlich für die eigene Organisation.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder entgeltliche Nutzung ist nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig.
9. Kein Widerrufsrecht (B2B)
Da der Auftragnehmer ausschließlich Unternehmern Dienstleistungen anbietet, besteht kein Widerrufsrecht nach Verbraucherrecht.
Eine Stornierung ist nur nach individueller Vereinbarung und gegen angemessene Ausgleichszahlung möglich.
10. Gerichtsstand & anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate (Emirat Ras Al Khaimah).
Gerichtsstand ist Ras Al Khaimah, Vereinigte Arabische Emirate
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen unangetastet.
An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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